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Unser CC-Lake hat knapp 8 Hektar und liegt mitten im Wald, in der Nähe von Eschenbach in der Oberpfalz.

Wir haben den See im November 2011 von einem Angelverein übernommen, der ihn 18 Jahre bewirtschaftet hatte. Er wurde in dieser Zeit nicht abgelassen und von uns mit viel Aufwand und finanziellen Einsatz mit einem hervorragenden Karpfenbestand besetzt.

Fischarten

  • Karpfen bis 30 kg
  • Waller bis 2 Meter länge
  • Aal - Hecht - Zander

cc lake1

Wir haben unseren See in vier Zonen aufgeteilt.

  • Zone 1 ist die Flachwasserzone mit einer max. Tiefe von ca 1,40
  • Zone 1b
  • Zone 2
  • Zone 3 ist der tiefste Bereich mit eine max Tiefe von ca 2,50 Meter.

Jede Zone ist für zwei Carphunter mehr als großzügig ausgelegt. In dieser Zone kann man frei fischen und sein Bivvy oder Brolly entweder auf der rechten oder linken Seite des Sees aufbauen, jeder wie er gerne möchte. Fest zugewiesene Plätze gibt es nicht.

Durch diese Einteilung in Zonen ermöglichen wir jedem ein entspanntes fischen und vermeiden damit auch eine Überfischung des Gewässers. Die jeweilige Begrenzung der Zonen ist an den Ufern, mit gut sichbaren Holzpfosten, markiert.

  • Es darf mit zwei Ruten gefischt werden.
  • Ohne Boot wird keine Zone mehr vergeben. Das Boot ist in eigener Zuständigkeit mitzubringen. Am Abreisetag darf das Boot erst abgebaut werden wenn die Ruten aus dem Wasser genommen wurden. Jegliche Art von Hänger beim Fischen sind mit dem Boot zu lösen.
  • Das setzen von Stabbojen sowie die Nutzung von Echolot und E-Motor ist erlaubt. H-Marker oder Plastikflaschen sind verboten. Markierungen am Ufer jeglicher Art sind nach dem Fischen zu entfernen.
  • Die Nutzung von ferngesteuerten Futterbooten ist erlaubt.
  • Der Aufbau von Bivvy oder Brolly ist gestattet, dass Aufstellen von Campingzelten ist nicht erlaubt. Das Fischen in der Nacht ist gestattet. Pavillions auf Anfrage. Übernachtung im Pavillion ist verboten.
  • Das Fischen und das Anfüttern vom Boot aus ist erlaubt.
  • Beim Fischen auf Friedfisch dürfen nur Barblesshaken benutzt werden. Die Verwendung von abgepetzten oder angedrückten Widerhaken ist verboten. Barblesshaken größer als Gr: 4 sind nicht erlaubt. Der Köder darf nur mit der Haarmethode präsentiert werden.
  • Für das Fischen gilt ohne Einschränkungen das Bay. Fischereigesetz. Lebend Köder sind verboten.
  • Die Verwendung von Tigernüssen und Nüssen jeglicher Art sowie Kartoffeln, Frolik und nicht aufgequollenen Partikel, Würmern und Maden zum Anfüttern oder als Köder sind untersagt. Die Entnahme von Muscheln oder Krebsen sowie deren Verwendung als Köder ist nicht gestattet.
  • Die Verwendung von geflochtener Schnur und Schlagschnur ist verboten.
  • Die Verwendung von Absenkbleien ist nicht erlaubt.
  • Watstiefel oder Wathose sind mitzuführen
  • Es dürfen nur Saftyrig Montagen gefischt werden damit sich gegebenenfalls das Blei aushängen kann. Inlinebleie und Leadcore sind verboten.  Safty Clip mit einem Stift (sogenanntes Boltrig) ist verboten.
  • Großer Kescher ( Bügelweite/ Quermaß mindestens 100 cm), Abhakmatte mit hohem Seitenrand und einer Mindestlänge von 1,10 cm sowie ausreichender Polsterung sind vorgeschrieben. Fische dürfen nur in Wiegeschlinge aus dem Wasser genommen und gewogen werden. Das Herausheben mit dem Kescher ist verboten. Sollten sie einen Stör fangen diesen bitte mit der Hand landen und nicht Keschern. Störe dürfen das Wasser nicht verlassen.
  • In der Zone 1 befindet am Ufer ein Bereich der mit Pfosten und gelben Band markiert ist. Es ist verboten dort oder dahinter Bivvy, Brolly oder Ruten aufzustellen. Weiterhin befindet sich in der Zone 1 ein Schutzzone die mit Pfosten und Markierungen versehen ist. Dieser Bereich darf nicht mit dem Boot überfahren oder befahren werden. Das Ablegen von Ködern ist dort verboten. Die Seerosenfelder sind schonend zu behandeln ein Ablegen der Köder im Seerosenfeld ist verboten (dies gilt auch für das Seerosenfeld in der Zone 2).
  • Die Benutzung von Karpfensäcken ist untersagt.

Allgemeine Hinweise:

  • Das Feiern von Partys oder das Abspielen lauter Musik ist verboten. Jegliche Besucher sind verboten.
  • Den Anweisungen vom Berechtigen Herrn Andreas Brandau, Sebastian Brandau oder dessen Beauftragten Johannes Hösch, Sigfried Bauer, Denis Juzak, Dirk Richter und Stefan Guist sind Folge zu leisten.
  • Zuwiderhandlungen oder Verstöße werden mit Entzug der Genehmigung und sofortigem Platzverweis ohne Rückerstattung der Kosten geahndet.
  • Grillen mit Holzkohle oder Lagerfeuer und Feuerschalen sind strengstens verboten. Die Nutzung von Gaskocher oder Gasgrill ist erlaubt.
  • Das Dixi-Klo ist zu benutzen und sauber zu verlassen. Die Nichtbenutzung der Toilette führt zum sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines und zum Platzverweis. Plastik darf nicht in der Toilette entsorgt werden.
  • Der entstandene Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu halten und zu verlassen. Hunde sind genehmigungspflichtig, Hinterlassenschaften sind zu beseitigen.
  • Das Schwimmen und Tauchen im See ist verboten.
  • Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr der Pächter oder Besitzer haften nicht für Schäden an Personen oder Material. Im Gegenzug haftet der Erlaubnisscheininhaber für die von ihm verursachten Schäden uneingeschränkt. Wird der See von einer Gruppe gebucht so haftet derjenige uneingeschränkt der den Aufenthalt gebucht hat.
  • Die schonende Behandlung der Fische hat oberste Priorität. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes Bayern und des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • Durch die Unterschrift des Erlaubnisscheines werden die Bestimmungen anerkannt. Der Erlaubnisscheininhaber verpflichtet sich, dass bei Kontrollen auch sein KFZ und ggf. Anhänger sowie Bivvy oder Brolly kontrolliert werden darf.
  • Es wurde 2 Schlagbäume mit Zahlenschlösser am See angebracht, diese sind immer verschlossen zu halten.
  • Diese und weitere aktuelle Informationen können sie am Aushang am InfoBrett am See entnehmen.
  • Sollten Fragen auftauchen können Sie mich unter der HandyNr: 0162/7262628 oder 0175/2736943 erreichen.

Schonmaße und Schonzeiten:

Es gelten die Schonzeiten und Schonmaße gemäß bayrischem Fischereigesetz. Weitere Information siehe Aushang am Gewässer.

Fangbeschränkungen wird auf 1 Fische pro Tag beschränkt. Fische die dem See entnommen werden sind  in die Fangliste einzutragen und sofort  zu melden. Fangliste ist  im Briefkasten zu hinterlegen.  Jeder Diebstahl hat den Entzug des Fischereischeins zur Folge und wird zur Anzeige gebracht. Die Mitnahme von Lebendfisch ist verboten. Bitte informieren sie sich am Infobrett falls eine Fischart wegen durchgeführten Besatz für ein Zeitfenster gesperrt sein sollte.

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